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Auch Raucher sind Menschen und möchten als solche unter solchen ihren lieb gewordenen Gewohnheiten nachgehen. Der Besuch gastronomischer Betriebe gehört(e) dazu. Leidenschaftliche "Gastronomieraucher" sind nun ebenso verunsichert wie die GastronomInnen.
Das NichtraucherSchutzGesetz der Länder erfordert ein Umdenken und neue Schritte für RaucherInnen und WirtInnen.
Gerne informieren wir Sie hier über Möglichkeiten aber auch Auflagen, die das neue Gesetz (ab 1. 7. 2008 auch in NRW) mit sich bringen. Wir berichten hier von Raucherclubs, Mischbetrieben und solchen, in denen das Rauchen generell untersagt ist.
Gerne stellen wir Ihnen hier Betriebe vor, in denen Sie gemütlich Gastronomie genießen können - mit und ohne Tabakwaren.